Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2021: BMF veröffentlicht neue Gesamtübersicht
Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber häufig Auslandszuschläge und einen Kaufkraftausgleich, um den Mehraufwand auszugleichen, der durch das Leben im Ausland entsteht. Die Steuerbefreiung der Auslandszuschläge und des Kaufkraftausgleichs ist in § 3 Nr. 64 Einkommensteuergesetz geregelt. Die Vorschrift erfasst drei Personenkreise: Auslandsbedienstete im öffentlichen Dienst: Begünstigt sind Arbeitnehmer, die zu…