Doppelte Haushaltsführung: Kann eine Wohnung im Ausland „unangemessen groß“ sein?
Die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung einer Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (Zweitwohnung) im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Inland sind bis zu 1.000 EUR monatlich als Werbungskosten abziehbar. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland werden demgegenüber die Notwendigkeit und die Angemessenheit der Unterkunftskosten geprüft. Dabei stellen die Finanzämter auf die „Durchschnittsmiete einer 60-qm-Wohnung“ am…