Handwerkerleistungen im Privathaushalt: Kosten für Statiker sind steuerlich nicht abziehbar
Wer Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in seinem Privathaushalt beschäftigt, kann 20 % der anfallenden Arbeitslöhne, maximal 1.200 EUR pro Jahr, von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen. Der Steuerbonus gilt beispielsweise für Dacharbeiten, Rohrreinigungen, Fensterreparaturen, Badezimmererneuerungen, Heizungswartung und Schornsteinfegerleistungen. Hinweis: Weil der Gesetzgeber mit dem Steuerbonus der Schwarzarbeit entgegenwirken will, müssen Privathaushalte eine Rechnung für die Arbeiten…