Auch nach Insolvenzeröffnung: Finanzamt darf „Erstattungsbescheide“ erlassen
Insolvenzgläubiger dürfen ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen. Daraus folgt, dass Steuerbescheide nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht mehr ergehen dürfen, wenn darin Insolvenzforderungen festgesetzt werden. Hinweis: Insolvenzforderungen sind Vermögensansprüche gegen den Insolvenzschuldner, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden. Ebenso wenig dürfen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch Bescheide erlassen…