Doppelte Haushaltsführung: Familienheimfahrten mit Dienstwagen sind auch bei Zuzahlung nicht abziehbar
Wer aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führt, kehrt meist regelmäßig an seinen Erstwohnsitz zurück. Das Finanzamt trägt diesem Umstand Rechnung, indem es die Kosten für eine Heimfahrt pro Woche als Werbungskosten anerkennt. Das Einkommensteuergesetz sieht für diese sogenannten Familienheimfahrten den Ansatz der Entfernungspauschale vor. Diese beträgt 0,30 EUR je Entfernungskilometer (ab dem 21. Kilometer: 0,35 EUR im…