Dienstwagen: Selbstgezahlte Sonderausstattung mindert den Nutzungsvorteil
Beteiligt sich ein Arbeitnehmer an den Anschaffungskosten seines privat mitgenutzten Dienstwagens, kann er diese Zuzahlung von seinem zu versteuernden Nutzungsvorteil abziehen. Eine Kostenbeteiligung ist häufig ein Weg, um den Dienstwagen mit zusätzlicher Sonderausstattung zu versehen, die der Arbeitgeber selbst nicht bezahlt hätte. Ist die Zuzahlung höher als der Nutzungsvorteil im Zahlungsjahr, kann ein verbleibender Restbetrag…