Gebäudeabschreibung: Wie kann die kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen werden?
Bei einem vermieteten Gebäude wird bei der Gewinnermittlung die sogenannte Abschreibung für Abnutzung als Aufwand abgezogen. Das Gesetz geht hier von einer standardisierten Nutzungsdauer von 40 bzw. 50 Jahren aus. Allerdings kann es auch sein, dass die tatsächliche Nutzungsdauer geringer ist. Doch wie kann diese nachgewiesen werden? Das Finanzgericht Münster (FG) musste darüber entscheiden, ob…