Doppelte Haushaltsführung: Auf Namen des Ehepartners angemietete Zweitwohnung ist nicht absetzbar
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen im Inland einen doppelten Haushalt unterhalten, dürfen die Kosten für ihre Beschäftigungswohnung (Zweitwohnung) mit höchstens 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten abziehen. Unter diesen Abzug fallen beispielsweise Mietzahlungen, Nebenkosten, Pkw-Stellplatzmieten sowie Reinigungs- und Renovierungskosten. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass es für die Absetzbarkeit von Zweitwohnungskosten bei Ehepaaren von…