Werbungskosten von Arbeitnehmern: Wann liegt absetzbare typische Berufskleidung vor?
Wenn Arbeitnehmer die Kosten für ihre Arbeitskleidung selbst tragen, können sie diese als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen – absetzbar sind dann sowohl die Anschaffungskosten als auch die Kosten für Reinigung und Reparatur. Absetzbar ist allerdings stets nur typische Berufskleidung – also Kleidung, die ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt…