Handwerkerleistungen: Steuerbonus gilt auch bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung
Handwerkerleistungen im Privathaushalt können mit 20 % der Lohnkosten, höchstens 1.200 EUR pro Jahr, von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die Leistung in einem Haushalt des Steuerzahlers erbracht wurde, der in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegt. Die Grenzen des Haushalts werden dabei nicht streng durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt, vielmehr können Handwerkerleistungen auch…