Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern: Steuerfreiheit erfasst auch fest verbautes Zubehör
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern lohnsteuerfrei (Elektro-)Fahrräder überlassen, sofern dieser Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Geht die Überlassung des Dienstfahrrads mit einer Lohnkürzung einher, kommt die Steuerbefreiung also nicht zum Tragen, in diesem Fall lässt sich aber von einer abgesenkten Bemessungsgrundlage für die Vorteilsversteuerung profitieren. Es gilt die Grundregel: Als monatlicher Durchschnittswert der…