Gesellschafter-Geschäftsführer: Zur Steuerbarkeit von nichterhaltenem Arbeitslohn
Wenn man Arbeitslohn erhält, wird dieser der Lohnsteuer unterworfen. Auch als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH kann man sich Arbeitslohn zahlen und muss diesen folglich der Lohnsteuer unterwerfen. Aber kann es auch sein, dass man nichts bekommt und trotzdem Lohnsteuer zahlen muss? In einem Streitfall meinte das Finanzamt: ja! Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) war anderer Ansicht….