Verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen: Bundesamt gewährt „Stillhaltefrist“ bei Ordnungsgeldverfahren
Zu den grundlegenden Pflichten von Kaufleuten und Handelsgesellschaften gehört es, Jahresabschlüsse zu erstellen. Bestimmte Unternehmen – insbesondere Kapitalgesellschaften – sind zudem verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen elektronisch offenzulegen. Hinweis: Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, müssen elektronisch an das Unternehmensregister übermittelt werden. Für Geschäftsjahre mit einem Beginn vor dem 01.01.2022 müssen die Unterlagen elektronisch beim…