Neue Gesamtübersicht veröffentlicht: Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2023
Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber häufig Auslandszuschläge und einen Kaufkraftausgleich, um den Mehraufwand auszugleichen, der durch das Leben im Ausland entsteht. Die Steuerbefreiung der Auslandszuschläge und des Kaufkraftausgleichs ist in § 3 Nr. 64 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Die Vorschrift erfasst drei Personenkreise: Auslandsbedienstete im öffentlichen Dienst: Satz 1 der Vorschrift erfasst Arbeitnehmer, die…