Geringfügige Beschäftigung: Mehrere Beschäftigungsverhältnisse bei einem Arbeitgeber
Es ist eine traurige Erkenntnis: Manchmal reicht eine Beschäftigung nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Da man in der Regel aber nicht zwei Vollzeitbeschäftigungen ausüben kann, wird eine sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung noch nebenbei ausgeübt. Der Vorteil bei dieser ist, dass weniger vom Arbeitslohn abgezogen wird. Aber muss man sich dafür einen anderen Arbeitgeber suchen…