Berufskleidung: Wann steuerfreie Überlassung und Werbungskostenabzug möglich sind
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer typische Berufskleidung kostenlos oder verbilligt, bleibt dieser Vorgang für den Arbeitnehmer steuerfrei. Es ist dabei unerheblich, ob der Arbeitgeber die Kleidung schenkt oder lediglich verleiht. Als typische Berufskleidung akzeptieren die Finanzämter Kleidungsstücke, deren private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist und die als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweilige Berufstätigkeit zugeschnitten sind…