Schweizer Pilot ist kein Grenzgänger: Arbeitsort liegt bei Langstreckenflügen im Luftraum außerhalb Deutschlands
Wer in der Schweiz wohnt und in Deutschland arbeitet, kann unter die Grenzgängerregelung fallen, die sich aus dem zwischen den beiden Ländern geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ergibt. In diesem Fall wird der Arbeitslohn in der Schweiz besteuert und in Deutschland wird nur ein Lohnsteuerabzug begrenzt auf 4,5 % des Bruttoarbeitslohns (Quellensteuerabzug) vorgenommen. Ein in der Schweiz ansässiger Pilot,…