Krankenversicherung: Berücksichtigung von Zusatzversicherungen als Sonderausgaben?
Wenn Sie Beiträge zu einer Basiskranken- und -pflegeversicherung zahlen, können Sie diese in der Einkommensteuererklärung unbegrenzt geltend machen. Sofern Sie den gesetzlichen Höchstbetrag dadurch noch nicht ausgeschöpft haben, können Sie auch noch weitere Versicherungen wie beispielsweise Haftpflichtversicherungen geltend machen. Wie aber ist es, wenn man eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, die Leistungen absichert, die normalerweise Privatpatienten vorbehalten…