Gewinn aus Praxisverkauf: Wiederaufnahme der Tätigkeit bringt ermäßigte Besteuerung zu Fall
Wenn Freiberufler ihren Betrieb veräußern, können sie den dabei entstehenden Veräußerungsgewinn mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz versteuern. Voraussetzung hierfür ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. der Mandantenstamm) entgeltlich und endgültig auf den Käufer übertragen werden und der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine…