Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines Notars: Bei Fristversäumnis erfolgt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Notare sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre beurkundeten Grundstücksgeschäfte innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung schriftlich gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Kommen sie dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, können sie nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) keinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Hinweis: Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand lässt sich erwirken,…