Allgemein

13. Dezember 2018

Steuertermine Februar 2019

11.02. UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Sondervorauszahlung*Lohnsteuer**Solidaritätszuschlag**Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** 15.02. Gewerbesteuer***Grundsteuer*** Zahlungsschonfrist: bis zum 14.02. bzw. 18.02.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 18 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2019; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

13. Dezember 2018

Steuertermine Februar 2019

15.02. Gewerbesteuer***Grundsteuer*** 11.02. UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Sondervorauszahlung*Lohnsteuer**Solidaritätszuschlag**Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** Zahlungsschonfrist: bis zum 14.02. bzw. 18.02.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 18 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2019; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

12. November 2018

Steuertermine Januar 2019

10.01. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Zahlungsschonfrist: bis zum 14.01.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2018]

12. Oktober 2018

Steuertermine Dezember 2018

10.12. Umsatzsteuer*Lohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**Solidaritätszuschlag**Kirchensteuer ev. und r.kath.** Zahlungsschonfrist: bis zum 13.12.2018. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für November 2018; ** für das IV. Quartal 2018]

12. September 2018

Steuertermine November 2018

12.11.15.11. Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*Grundsteuer** 12.11. Umsatzsteuer*Lohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* 15.11. Gewerbesteuer** Zahlungsschonfrist: bis zum 15.11. bzw. 19.11.2018. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Oktober 2018;** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

16. August 2018

Steuertermine Oktober 2018

10.10. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Zahlungsschonfrist: bis zum 15.10.2018. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für September 2018; bei vierteljährlicher Abführung für das III. Quartal 2018]

12. Juli 2018

Steuertermine September 2018

15.09. Kirchensteuer ev. und r.kath.** 10.09. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**Solidaritätszuschlag** Zahlungsschonfrist: bis zum 13.09.2018. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für August 2018; ** für das III. Quartal 2018]

13. Juni 2018

Steuertermine August 2018

15.08. Grundsteuer**Gewerbesteuer** 10.08. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Zahlungsschonfrist: bis zum 13.08. bzw. 20.08.2018. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Juli 2018; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

11. Januar 2018

Umsatzsteuer auf Geschenkgutscheine

Gutscheine (z.B. zur Einlösung in Einzelhandels- oder Gastronomiebetrieben) werden als Geschenk zu Anlässen aller Art immer beliebter. Die umsatzsteuerliche Behandlung von Geschenkgutscheinen hängt von der Art der Gutscheine ab. Eine aktuelle EU-Richtlinie unterscheidet zwischen reinen Wertgutscheinen (sog. Mehrzweck-Gutscheine), die zum Einkauf von beliebigen Waren in einem oder mehreren Geschäften wie Bargeld verwendet werden können, und…

5. Januar 2018

Abzinsung von Angehörigendarlehen

Darlehensverträge zwischen Angehörigen können steuerlich nur an- erkannt werden, wenn sie dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und auch so durchgeführt werden. Dabei sind die Vereinbarungen in ihrer Gesamtheit zu betrachten, sodass aus fehlenden Sicherheiten oder Unverzinslichkeit nicht zwingend auf Fremdunüblichkeit zu schließen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 2017 VI R 62/15). Zinslose Darlehen, die…

28. Dezember 2017

Vorsteuerabzug: Postanschrift in Rechnung ausreichend

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist der Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung, die die Vorgaben der §§ 14 und 14a UStG erfüllt. Ein Merkmal ist der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 22. Juli 2015 V R 23/14, BStBl 2015 II S. 914) hatte entschieden, dass vom…

14. Dezember 2017

Sachbezugswerte 2018 für Lohnsteuer und Sozialversicherung

Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z.B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen. Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sozialversicherungs- entgeltverordnung festgesetzt. Der Wert für die freie Verpflegung setzt sich zusammen aus den Mahl- zeiten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Die Monatsbeträge für 2018…