STEUERTERMINE OKTOBER 2019
10.10. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 14.10.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für September 2019; bei vierteljährlicher Abführung für das III. Quartal 2019]
Veröffentlicht am: 12. August 2019
Veröffentlicht in: Allgemein