STEUERTERMINE OKTOBER 2019

10.10.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 14.10.2019. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für September 2019; bei vierteljährlicher Abführung für das III. Quartal 2019]


Veröffentlicht am: 12. August 2019
Veröffentlicht in: Allgemein