Allgemein

13. September 2023

Steuertermine November 2023

10.11. Umsatzsteuer*Lohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* 10.11.15.11. Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*Grundsteuer** 15.11. Gewerbesteuer** Zahlungsschonfrist: bis zum 13.11. bzw. 20.11.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Oktober 2023;** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

14. August 2023

Steuertermine Oktober 2023

10.10. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Zahlungsschonfrist: bis zum 13.10.2022. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für September 2023; bei vierteljährlicher Abführung für das III. Quartal 2023]

17. Juli 2023

Steuertermine September 2023

11.09. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**Solidaritätszuschlag**Kirchensteuer ev. und r.kath.** Zahlungsschonfrist: bis zum 14.09.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für August 2023; ** für das III. Quartal 2023]

12. Juni 2023

Steuertermine August 2023

15.08. Grundsteuer**Gewerbesteuer** 10.08. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Zahlungsschonfrist: bis zum 14.08. bzw. 18.08.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Juli 2023; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

15. Mai 2023

Steuertermine Juli 2023

10.07. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Zahlungsschonfrist: bis zum 13.07.2022. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Juni 2023; bei vierteljährlicher Abführung für das II. Quartal 2023]

13. April 2023

Steuertermine Juni 2023

12.06. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**Solidaritätszuschlag**Kirchensteuer ev. und r.kath.** Zahlungsschonfrist: bis zum 15.06.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Mai 2023; ** für das II. Quartal 2023]

13. März 2023

Steuertermine Mai 2023

10.05. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* 15.05. Gewerbesteuer**Grundsteuer** Zahlungsschonfrist: bis zum 15.05. bzw. 19.05.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für April 2023; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

13. Februar 2023

Steuertermine April 2023

11.04. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Zahlungsschonfrist: bis zum 14.04.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für März 2023]

12. Januar 2023

Steuertermine März 2023

10.03. Umsatzsteuer*Lohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**Solidaritätszuschlag**Kirchensteuer ev. und r.kath** Zahlungsschonfrist: bis zum 15.03.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Februar 2023; ** für das I. Quartal 2023]

12. Dezember 2022

Steuertermine Februar 2023

10.02. UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Sondervorauszahlung*Lohnsteuer**Solidaritätszuschlag**Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** 15.02. Gewerbesteuer***Grundsteuer*** Zahlungsschonfrist: bis zum 15.02. bzw. 20.02.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 22 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2023; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

12. Dezember 2022

Midijobber: Neue Verdienstgrenzen wirken sich auf Sozialversicherungen aus

Um Sozialversicherungsbeiträge im Niedriglohnsektor gering zu halten, können Arbeitnehmer im Rahmen sogenannter Midijobs beschäftigt werden. In Deutschland waren im Jahr 2020 insgesamt drei Millionen Arbeitnehmer als Midijobber eingruppiert. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen musste das Arbeitsentgelt bislang zwischen 450,01 EUR und 1.300,00 EUR pro Monat betragen (sogenannter Übergangsbereich), damit der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung zahlen musste….

15. November 2022

Steuertermine Januar 2023

10.01. UmsatzsteuerLohnsteuer*Solidaritätszuschlag*Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Zahlungsschonfrist: bis zum 13.01.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2022]