UMSATZSTEUER: UMSATZSTEUERAUFKOMMEN IM JAHR 2017

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion unter anderem die Höhe des Umsatzsteueraufkommens des Jahres 2017 mitgeteilt. Danach betragen die Einnahmen aus der Umsatzsteuer inklusive Einfuhrumsatzsteuer 226,355 Mrd. EUR.

Ferner ließ die Bundesregierung verlauten, dass sich dieses Aufkommen nicht statistisch auf den Regelsteuersatz in Höhe von 19 % und den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 % aufteilen lasse. Eine entsprechende Aufteilung sei nur auf der Grundlage von Schätzungen möglich.

Nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums beträgt der Anteil des Umsatzsteueraufkommens aus dem Regelsteuersatz 92,1 % und aus dem ermäßigten Steuersatz 7,9 %. Unter Zugrundelegung dieser Anteile entfallen somit ca. 208,5 Mrd. EUR auf den Regelsteuersatz und ca. 17,9 Mrd. EUR auf den ermäßigten Steuersatz.

Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion beinhaltete auch die Frage nach einer Gesetzesinitiative, nach der nicht nur Lebensmittel, sondern auch Arzneimittel, Babynahrung und Energie dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen sollen. Die Bundesregierung führt hierzu aus, dass keine diesbezügliche Gesetzesinitiative geplant sei.

Hinweis: Reformüberlegungen zur Höhe der Umsatzsteuersätze sind seit langem immer wieder in der Diskussion. Für eine weitreichende und zugleich fiskalisch vertretbare Reform hat aber bislang der notwendige breite gesellschaftliche und politische Konsens gefehlt. Punktuelle Änderungen, die vor allem das Recht der Europäischen Union, das sogenannte Unionsrecht, betreffen, sind jedoch umgesetzt worden.


Veröffentlicht am: 13. Juni 2018
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer