STEUERTERMINE OKTOBER 2020
12.10. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.10.2020. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für September 2020; bei vierteljährlicher Abführung für das III. Quartal 2020]
Veröffentlicht am: 12. August 2020
Veröffentlicht in: Allgemein