STEUERTERMINE OKTOBER 2020

12.10.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.10.2020. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für September 2020; bei vierteljährlicher Abführung für das III. Quartal 2020]


Veröffentlicht am: 12. August 2020
Veröffentlicht in: Allgemein