STATISTIK ZUR PENDLERPAUSCHALE: ARBEITSWEG BETRUG DURCHSCHNITTLICH 28 KILOMETER
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat kürzlich die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 ausgewertet und ermittelt, dass im Jahr 2020 rund 13,8 Milllionen Arbeitnehmer die Pendlerpauschale in ihrer Einkommensteuererklärung in Anspruch genommen haben.
Hinweis: Die Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.
Auf ihrem Weg zur Arbeit legten die Arbeitnehmer durchschnittlich 28 Kilometer zurück. In die Statistik flossen allerdings nur Fälle ein, in denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag lagen. Steuerzahler, die unterhalb dieses Betrags blieben, gaben ihre gependelten Kilometer häufig nicht in ihrer Einkommensteuererklärung an bzw. reichten gar keine Erklärung beim Finanzamt ein.
Ein Großteil der pendelnden Steuerzahler hatte ein mittleres Einkommen: Mehr als die Hälfte von ihnen (= 54 %) bezog einen jährlichen Bruttolohn von 20.000 bis unter 50.000 EUR, bei weiteren 30 % lag der Lohn zwischen 50.000 und 100.000 EUR im Jahr. Unter 20.000 EUR verdienten 11 % aller Pendler, 5 % waren Besserverdiener mit einem Lohn von mindestens 100.000 EUR.
Die Längen der Pendelstrecken unterschieden sich je nach Wohnort: Lebten Pendler in einer Großstadt mit mindestens 100.000 Einwohnern, legten sie durchschnittlich rund 24 Kilometer zur Arbeit zurück. In Mittelstädten mit 20.000 bis unter 100.000 Einwohnern waren es 29 Kilometer. In Kleinstädten mit 5.000 bis unter 20.000 Einwohnern betrug der durchschnittliche Arbeitsweg 30 Kilometer.
Je ländlicher eine Person wohnte, desto häufiger fuhr sie zudem mit dem Auto. In Großstädten gaben 68 % der Pendler an, zumindest für einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen. In Mittelstädten betrug der Anteil 87 %, in Kleinstädten sogar 91 %.