PRÜFUNG VON STEUERERKLÄRUNGEN: FINANZÄMTER SETZEN VERSTÄRKT AUF KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Ob in Steuererklärungen prüfungswürdige, auffällige Sachverhalte enthalten sind oder sie als Routinefälle sofort freigegeben werden können, wird in Finanzämtern (FA) in der Regel anhand eines Risikomanagementsystems überprüft. Sachbearbeiter erhalten über dieses System maschinelle Hinweise, denen sie dann nachgehen können.

Bereits seit Mai 2025 setzt die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung als erste in Deutschland ein selbstentwickeltes KI-Tool ein, um das Risikomanagement bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen zu ergänzen. Das NRW-Finanzministerium hat jetzt erklärt, dass es den Einsatz von künstlicher Intelligenz weiter in die Fläche bringt: Der KI-Testbetrieb wurde von den bisherigen vier Test-Finanzämtern in Bielefeld-Außenstadt, Hamm, Brühl und Lübbecke auf die Ämter in Dortmund-Hörde, Düsseldorf-Süd, Geilenkirchen und Kleve erweitert. Perspektivisch soll die Technologie flächendeckend in ganz NRW genutzt werden können.

Hinweis: Die eingesetzte analytische künstliche Intelligenz erkennt Muster und prüft, wo es für die Bearbeiter im FA keinen Aufklärungsbedarf gibt. So können die Erklärungen vollautomatisch freigegeben werden. Das Ziel: In der Zukunft sollen in einfachen Arbeitnehmerfällen ohne großes Risikopotenzial sehr viel schneller Steuerbescheide erzeugt werden als bisher. Zugleich soll diese erhöhte Autofallquote die Beschäftigten in den FA entlasten und freie Kapazitäten für die komplexen Fälle mit hohem Prüfbedarf schaffen.


Veröffentlicht am: 12. Januar 2026
Veröffentlicht in: übrige Steuerarten