Inhaftierte Straftäter vor dem Finanzgericht: Hand- und Fußfesseln dürfen nicht pauschal angeordnet werden
Wenn das Finanzgericht (FG) einen lebenslang inhaftierten Straftäter zur mündlichen Verhandlung lädt, legt es ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheitsmaßnahmen im Gerichtssaal. Dass dabei jedoch nicht pauschal eine Fesselung an Händen und Füßen angeordnet werden darf, zeigt nun ein neuer Fall des Bundesfinanzhofs (BFH). Vorliegend hatte ein seit Jahrzehnten inhaftierter Straftäter ein Klageverfahren seiner verstorbenen…