Nachzahlungszinsen in Altfällen: Zinsen von 6 % pro Jahr dürfen nicht im Billigkeitswege erlassen werden
Steuererstattungen und -nachzahlungen müssen nach den Regelungen der Abgabenordnung verzinst werden. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres – für den Veranlagungszeitraum 2022 also am 01.04.2024. Ergeht ein Steuerbescheid mit Nachzahlungsbetrag erst nach diesem Datum, muss der Steuerzahler dem Finanzamt neben dem Nachzahlungsbetrag also zusätzlich Zinsen zahlen. Auf der anderen Seite werden auch Steuererstattungen…