Fitnessstudio: Freiwillige Beitragszahlungen während Lockdown unterliegen der Umsatzsteuer
Beitragszahlungen, die ein Fitnessstudio trotz coronabedingter Schließung von seinen Mitgliedern erhält, unterliegen der Umsatzsteuer, wenn sich die Vertragsparteien zu Beginn der Schließzeit auf eine (dann) beitragsfreie Vertragsverlängerung um die Zeit der Schließung geeinigt haben. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden. Strittig war, ob ein Leistungsaustausch zwischen den Zahlungen der Mitglieder und den Leistungen des…