Zweck verfehlt: Zuwendungen an eine Landesstiftung sind nicht von Schenkungsteuer befreit
Zuwendungen an eine von einem Bundesland gegründete rechtsfähige Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die Zuwendungen nach den in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecken nicht ausschließlich Zwecken des Bundeslandes dienen und nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden. Geklagt hatte eine rechtsfähige, nicht gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts, die im…