Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung der Rückgängigmachung eines Anteilserwerbs
Grunderwerbsteuer fällt nicht nur an, wenn man – wie der Name sagt – ein Grundstück erwirbt. Vielmehr kann die Steuer auch anfallen, wenn man mindestens 95 % der Anteile an einem Unternehmen erwirbt, welches Grundbesitz hat. Wird ein grunderwerbsteuerpflichtiger Sachverhalt dann später wieder rückgängig gemacht, kann die Steuer auf Antrag aufgehoben werden. In einem vom Finanzgericht…