Verlängerte Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute müssen für zehn Jahre speichern
Die Bundesregierung nimmt Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute stärker in die Pflicht und hat beschlossen, die Aufbewahrungsfristen für dort aufbewahrte Buchungsbelege von acht auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung dient dazu, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und den wirksamen Steuervollzug zu stärken. Auf diese Weise sollen Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequenter verfolgt…