Prozesskostenhilfe: Auch freiwilliger Unterhalt muss zur Prozessfinanzierung eingesetzt werden
Wer einen Rechtsstreit vor Gericht führt, muss zur Prozessführung zunächst – in gewissem Umfang – sein Einkommen und sein Vermögen einsetzen. Verfahrensbeteiligte, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nur teilweise aufbringen können, erhalten auf Antrag eine Prozesskostenbeihilfe. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Prozess für die Partei hinreichende…