Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Diätverpflegung lassen sich nicht absetzen
Ausgaben für die Heilung oder für die Linderung einer Krankheit lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung absetzen. Hierzu gehören beispielsweise Ausgaben für Brillen, Hörgeräte, Krankengymnastik, Massagen, sowie verschriebene Medikamente und Fahrten zur Arztpraxis. Diese zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und werden steuermindernd berücksichtigt, wenn sie die zumutbare Belastung des Steuerzahlers überschreiten….