Gerichtliche Neuausrichtung: EuGH überträgt Zuständigkeiten an EuG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist zunehmend mit Vorabentscheidungsverfahren überlastet. Um dem entgegenzuwirken, werden ab dem 01.10.2024 bestimmte Zuständigkeiten an das Gericht der EU (EuG) übertragen. Dies ist Teil umfassender Reformen, die nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Transparenz der Verfahren verbessern sollen. Die Reform zielt darauf ab, die Arbeitsbelastung des EuGH zu verringern,…