Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut: Neuauflage der Liste amtlicher Beschaffungsstellen
Im Januar hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine aktualisierte Liste der amtlichen Beschaffungsstellen veröffentlicht, die aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zur Erteilung von Aufträgen hinsichtlich abgabenbegünstigter Leistungen berechtigt sind. Die neue Liste mit Stand vom 01.01.2025 ersetzt die Liste aus dem Dezember 2023. Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut gewährt den Streitkräften von NATO-Mitgliedstaaten in Deutschland steuerliche Vergünstigungen,…