Keine außergewöhnliche Belastung: Kauf eines Luftreinigers während Pandemie war nicht absetzbar
Die Corona-Pandemie war eine große Belastung. Für die einen mehr, für die anderen weniger. Abgesehen von gesellschaftlichen Einschränkungen wurden auch technische Einrichtungen installiert, um einer Virusübertragung bestmöglich vorzubeugen. Einige Menschen erwarben daher ein Raumluftreinigungsgerät. Im Streitfall musste das Finanzgericht Köln (FG) über die steuerliche Absetzbarkeit von dessen Kosten entscheiden. Die Kläger waren verheiratet. Der Kläger…