Krankenbeförderung: Wann Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit sind
Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, sind von der Kfz-Steuer befreit. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass sie von außen als entsprechende Einsatzfahrzeuge erkennbar sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass eine steuerbefreite Krankenbeförderung nur dann vorliegt, wenn tatsächlich „kranke“ Menschen befördert werden. Als Krankheit gilt nach der Rechtsprechung ein anormaler körperlicher, geistiger…