Glutenunverträglichkeit: Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung abziehbar?
Manche Menschen müssen aufgrund von „außergewöhnlichen Problemen“ deutlich höhere Kosten tragen als andere Menschen in ähnlichen Lebensverhältnissen. Im Steuerrecht werden diese Kosten nur dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anerkannt und zum Abzug zugelassen, wenn sie unvermeidbar sind. Genauer gesagt darf derjenige Teil der Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, der die dem Steuerzahler zumutbare Belastung…