Volljährige Kinder: Freiwilliger Wehrdienst vermittelt keinen Kindergeldanspruch
Ab dem 18. Geburtstag des Kindes erhalten Eltern grundsätzlich kein Kindergeld mehr. Die gute Nachricht aber lautet: Es gibt diverse Verlängerungstatbestände, bei denen der Staat bis zum 25. Geburtstag weiterzahlt. Hierzu zählen insbesondere folgende Fallgestaltungen: Das Kind studiert oder absolviert noch eine Berufsausbildung. Das Kind findet keinen Ausbildungsplatz und kann deshalb seine Berufsausbildung noch nicht…