Bescheid fehlerhaft: Wann das Finanzamt nachträglich korrigieren darf
Kennen Sie den Begriff „offenbare Unrichtigkeit“? Darunter versteht man einen klar erkennbaren Fehler des Finanzamts beim Erlass eines Steuerbescheids. Typischerweise handelt es sich dabei um Schreib- oder Rechenfehler. Entscheidend ist, dass ein unvoreingenommener Dritter den Fehler beim Ansehen der Akte ohne weiteres erkennen könnte. Solche Versehen sind jederzeit durch das Finanzamt korrigierbar. Im Streitfall musste…