Keine Kumulation bei Ehrenämtern: Nicht jede Aufwandsentschädigung ist steuerfrei
Viele Tätigkeiten in Vereinen oder Gemeinden werden nicht gegen Entgelt erbracht, sondern als Ehrenamt ausgeübt. Dafür braucht es Menschen, die bereit sind, sich für die Gemeinschaft zu engagieren. Für manche Tätigkeiten erhält man allerdings eine Erstattung der durch das Ehrenamt entstehenden Aufwendungen. Im Steuerrecht gibt es die Ehrenamtspauschale, durch die ein bestimmter Teil dieser Erstattung…