Klageerhebung durch Steuerberater: Wirrwarr bei elektronischer Registrierung rechtfertigt keine Einreichung per Fax
Seit dem 01.01.2023 müssen Steuerberater ihre Kommunikation mit den Gerichten zwingend elektronisch führen. Zu diesem Zweck müssen sie ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach führen. Übersendungen auf Papier oder per Fax (z.B. von Klagen) sind für sie seitdem grundsätzlich nicht mehr erlaubt und werden von den Gerichten zurückgewiesen. Dass Steuerberater bei einer verspäteten Einrichtung ihres Postfachs kaum…