Kinderbetreuungskosten: Auch Fahrdienste von Angehörigen lassen sich absetzen
Das sollten alle Familien wissen: Wer sein Kind in einem Kindergarten, einer Nachmittagsbetreuung oder einer Spielgruppe betreuen lässt, kann zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 EUR pro Jahr, als Sonderausgaben in seiner Einkommensteuererklärung abrechnen. Absetzbar sind allerdings nur die reinen Betreuungskosten. Entgelte für Verpflegung, Sportaktivitäten und die Unterrichtung des Kindes müssen herausgerechnet werden. Hinweis: Auch…