Gespaltene Gewinnverwendung: Einstellung in gesellschafterbezogene Gewinnrücklage führt noch nicht zum Kapitalertrag
Gesellschafter einer GmbH können im Rahmen der Gewinnverwendung beschließen, dass nur die Gewinnanteile bestimmter Gesellschafter ausgeschüttet werden, während die Anteile anderer Gesellschafter am Gewinn in gesellschafterbezogene Gewinnrücklagen eingestellt werden. Dieser Fall der sogenannten gespalteten Gewinnverwendung hat nun den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt. Konkret war durch das Gericht zu klären, ob ein Gewinn bereits bei Einstellung in…