Verstorbener Unternehmer: Auch Erben müssen Außenprüfung dulden
Steuerzahler können vom Finanzamt einer Außenprüfung unterzogen werden, wenn sie einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder freiberuflich tätig sind. Auch Spitzenverdiener mit Überschusseinkünften von über 500.000 EUR pro Jahr (insbesondere Arbeitslohn) müssen mit einer Außenprüfung rechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) entschieden, dass auch…