EU-Recht: Supervisionsleistungen umsatzsteuerfrei
Supervisionsleistungen können nach EU-Recht umsatzsteuerfrei erbracht werden. Dies geht aus einem neuen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Geklagt hatte eine Frau, die Supervisionen gegenüber verschiedenen Auftraggebern (u.a. für Träger der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe) erbracht hatte. Ihre Zielgruppe waren dabei Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und andere in der Pflege tätige Arbeitnehmer, die von ihr in…