Pendeln zur Arbeit: Taxifahrten dürfen nur mit Entfernungspauschale abgerechnet werden
Arbeitnehmer können die Kosten für ihre Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzen. Wer einen längeren Weg zur Arbeit zurücklegt, kann ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,35 EUR (für 2021) bzw. 0,38 EUR (für 2022 bis 2026) abziehen. Hinweis: Ein Abzug der Pauschale ist unabhängig davon möglich,…