Bescheinigung in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen: Neues Vordruckmuster für Ausfuhrlieferungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein neues Vordruckmuster zur Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen veröffentlicht. Das bisherige Vordruckmuster aus dem Jahr 2000 wird durch das neue ersetzt. Zum Hintergrund: Hat ein Beauftragter den Gegenstand der Lieferung vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet, so hat der liefernde Unternehmer den Ausfuhrnachweis…