E-RECHNUNG: BÜROKRATIEABBAU FÜR KLEINE UNTERNEHMEN UND FREIBERUFLER GEPLANT
Die Bundesregierung hat sich zur Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 und den damit verbundenen bürokratischen Herausforderungen für kleine Unternehmen und Freiberufler geäußert. Auf eine parlamentarische Anfrage antwortete die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin, für E-Rechnungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 und 6 Umsatzsteuergesetz gälten dieselben Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wie für alle anderen elektronischen Unterlagen.
Diese ergäben sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie den §§ 145 bis 147 Abgabenordnung, die durch die zuletzt durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.03.2024 geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erläutert würden.
Insbesondere für kleine Unternehmen und Freiberufler stellt sich die Frage, wie sie die Archivierungspflichten mit vertretbarem Aufwand umsetzen können, ohne durch umständliche Verfahren wie das manuelle Speichern jeder einzelnen E-Mail auf DVD oder CD oder das Ausdrucken und physische Archivieren von E-Rechnungen überlastet zu werden. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf Randnummer 15 der GoBD, die eine angemessene und verhältnismäßige Anwendung der Anforderungen für bestimmte Kleinunternehmer vorsieht. Damit soll sichergestellt werden, dass kleinere Betriebe nicht mit überzogenen bürokratischen Anforderungen konfrontiert werden, sondern praktikable und wirtschaftlich umsetzbare Lösungen nutzen können.
Zudem wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine sogenannte Nichtbeanstandungsregelung zur Umsatzsteuer vereinbart, die zeitnah veröffentlicht werden soll. Diese Regelung soll eine Übergangsphase ermöglichen, in der Unternehmen sich an die neuen Vorgaben anpassen können, ohne sofort mit Sanktionen rechnen zu müssen.
Hinweis: Ziel der Bundesregierung ist es, den bürokratischen Aufwand für kleine Unternehmen und Freiberufler auf ein angemessenes Maß zu begrenzen und gleichzeitig die Vorteile der digitalen Rechnungsverarbeitung zu nutzen. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Übergang zur E-Rechnung so praxisnah und effizient wie möglich zu gestalten.