STEUERÄNDERUNGSGESETZ 2025: DIESE MASSNAHMEN SOLLEN BÜRGER ENTLASTEN

Das Bundeskabinett hat im September 2025 den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen daraus im Überblick:

  • Erhöhung der Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale wird zum 01.01.2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke zur Arbeit. Bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern und einer Fünftagewoche ergeben sich somit 176 EUR zusätzliche Werbungskosten pro Jahr (sofern der Arbeitnehmerpauschbetrag überschritten ist).
  • Mobilitätsprämie: Durch die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie erhalten Steuerzahler mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie: Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 01.01.2026 von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt. Als temporäre Coronakrisenmaßnahme galt dies bereits vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2023. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, wie z.B. Restaurants, profitieren von der Absenkung auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
  • Pauschalen im Ehrenamt: Ab dem 01.01.2026 soll die Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale von 840 EUR auf 960 EUR erhöht werden.

Hinweis: Im Dezember 2025 soll das Gesetz den Bundesrat passieren.


Veröffentlicht am: 13. November 2025
Veröffentlicht in: übrige Steuerarten