Europa-Entscheidung: Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zum Nachweis der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen aus der Tschechischen Republik nach Polen geurteilt. Er entschied, dass einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Lieferer, der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat geliefert hat, die Mehrwertsteuerbefreiung zu versagen ist, wenn er nicht nachgewiesen hat, dass die Gegenstände an einen in dem letztgenannten Mitgliedstaat…