Standplatzvermietung auf Automobilmärkten: Steuerbefreiung oder -pflicht?
Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit der Frage befasst, ob die Vermietung von Standplätzen auf Automärkten, die dem Anbieten von Kfz zum Verkauf dienen, umsatzsteuerfrei ist. Die Entscheidung klärte die Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Vermietungsleistungen nach § 4 Nr. § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) und deren unionsrechtlicher Grundlage in Art. 135 Mehrwertsteuersystem-Richtlinie. Die Klägerin…