Lieferungen an niederländische Streitkräfte: Erleichterungen bei NATO-Beschaffungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.07.2024 bezüglich des niederländischen Beschaffungsverfahrens für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren eine Anpassung vorgenommen und hier die Wertgrenze von 1.500 EUR auf 2.500 EUR angehoben. Die neue Wertgrenze gilt für alle Umsätze, die nach dem 31.07.2024 ausgeführt werden. Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (wie…