Ermäßigter Steuersatz: Anwendung neuer Regelungen für Brennholzlieferungen
Am 17.04.2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Stellungnahme zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz veröffentlicht. Diese basiert auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2022 und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen Holzhackschnitzel dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Hiernach gilt, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz…