Energielieferung: Hauptleistung zur Wohnungsvermietung
Das Finanzgericht Münster (FG) hat entschieden, dass Energielieferungen des Vermieters an die Mieter nicht als Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung, sondern als steuerpflichtige Hauptleistungen anzusehen sind. Die Klägerin vermietete ein Grundstück, auf dem sich unter anderem ein Haupthaus mit zwei Wohnungen befand. 2016 wurde eine neue Heizungsanlage im Haupthaus eingebaut. Jeder Mieter erhielt eigene Einzelzähler zur…