Mehrwertsteuerpraxis bei Werkverträgen: Steuerliche Folgen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Betrag, den ein Werkunternehmer infolge der vorzeitigen Beendigung eines Bauvertrags durch den Werkbesteller erhält, der Mehrwertsteuer unterliegt. Das Urteil basiert auf einem Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs und betrifft die Auslegung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie. In dem verhandelten Fall schlossen zwei österreichische Unternehmen einen Werkvertrag über Bauleistungen. Nachdem die…