Zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer: Schutz für Leistungsempfänger bei Insolvenz
Der sogenannte Reemtsma-Anspruch ermöglicht es einem Leistungsempfänger, zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer direkt vom Finanzamt zurückzufordern, insbesondere bei Insolvenz des Leistenden. Ziel dieser Regelung ist die Wahrung des Grundsatzes der Neutralität im Umsatzsteuerrecht: Unternehmer sollen vollständig von der im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit geschuldeten oder entrichteten Umsatzsteuer entlastet werden. Ein anschauliches Beispiel liefert ein Urteil des…